DJK Oberwesel

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Weitere Lockerungen für den Sport in RLP

Erhöhung der Gruppengröße auf 30 Personen ab 15. Juli zulässig - Spielbetrieb in Ballsportarten wieder erlaubt!

Seit heute gelten weitere Lockerungen im Sportbereich in Rheinland-Pfalz. Mit den neuen Anpassungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (10. COBeLVO) ist ab dem 15. Juli Sport mit direktem Körperkontakt in festen Kleingruppen von bis zu 30 Personen zulässig. Mit den weiteren vorsichtigen Lockerungen ermöglicht die Landesregierung die Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes in allen Sportarten im Innen- und Außenbereich unter Voraussetzung der Kontakterfassung. Die Erhöhung der Gruppengröße auf bis zu 30 Personen bezieht sich auf die reine Sportausübung und gilt nicht für zufällig zusammengesetzte Gruppen. Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen der bereits bekannten Veranstaltungsregeln und einem damit einhergehenden Hygienekonzept zugelassen.

Die von der Landesregierung bereit gestellten Hygienekonzepte können Sie hier in der aktuellen Fassungen einzusehen.

Weitere Änderungen auch im Bereich der Gastronomie und der Kitas gibt es hier im Überblick.